Formelles

Viele Menschen, die in die Psychotherapie kommen, werden von Ärzten geschickt. In jedem Fall muss für eine Behandlung auf Kosten der Krankenkassen eine persönliche Diagnose gestellt werden. Bei welchen Krankheiten eine Psychotherapie abrechnungsfähig ist, ist durch die Bundesmantelverträge zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen festgelegt. Zur Bedarfsklärung werden seit dem 01.04.2017 ein bis zwei Psychotherapeutische Sprechstunden abgehalten, an deren Ende Sie über Problematik und Behandlungsmöglichkeiten informiert werden.

 

Hieran schließen sich 2 - 4 so genannte Probesitzungen an, um festzustellen, ob die individuelle Zusammenarbeit in Ihrem Fall funktioniert - anders als bei anderen ärztlichen Behandlungen ist eine gewisse Sympathie Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit. Diese Arbeitsbeziehung entwickelt sich nach und nach. Anschließend wird der eigentiche Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt.

 

Seit der Abschaffung der so genannten Praxisgebühr ist eine gültige Überweisung Ihres Hausarztes nicht mehr nötig - in bestimmten Fällen, besonders, wenn eine chronische Vorerkrankung vorliegt, kann sie jedoch sinnvoll sein. Grundsätzlich können Sie einen Psychotherapeuten aufsuchen, ohne dies vorher mit Ihrem Hausarzt besprechen zu müssen (Erstzugangsrecht)! In der Regel ist eine Psychotherapie, die über die Krankenkasse abgerechnet wird, kostenfrei.

Ist klar, dass sich PatientIn und Therapeut eine Zusammenarbeit vorstellen können, muss ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Hierfür ist ein so genannter Konsiliarbericht notwendig, der vom überweisenden Arzt oder vom Hausarzt ausgestellt werden kann. Dieser Konsiliarbericht dient der medizinischen Abklärung einer Symptomatik und soll u.a. beleuchten, ob gegebenenfalls auch eine Unterstützung durch Medikamente notwendig ist. Bei psychiatrischen Krankheitsbildern ist es ratsam, dass der Konsiliarbericht durch einen Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie erstellt wird. Im Falle einer Kurzzeittherapie (2 x 12 Sitzungen) ist die Bewilligung durch die Krankenkasse bei Bestehen einer relevanten Diagnose eine reine Formalität. Bei einer Langzeittherapie (50 Sitzungen) muss vom Therapeuten ein ausführlicher Bericht mit Therapieplan geschrieben werden, der anonymisiert an einen Gutachter geschickt wird und von diesem bewilligt wird oder eben nicht. Insofern sind Verlauf und Länge einer Therapie immer von Symptomatik, persönlicher Biographie und der Erfolgswahrscheinlichkeit abhängig. Unter Umständen kann auch die Möglichkeit einer zeitgebundenen stationären Psychotherapie erwogen werden, wenn sich herausstellt, dass der Rahmen der ambulanten Psychotherapie den besonderen Bedürfnissen des Patienten nicht gerecht wird. In Ausnahmefällen sieht die Gesetzgebung die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung vor, über die jedoch nach gutachterlichem Ermessen entschieden wird.

 

Bei privat Versicherten ist im Einzelfall mit der entsprechenden Krankenkasse zu klären, wie die Psychotherapie zu beantragen ist. Grundsätzlich ist die Behandlung von privat Versicherten zu Lasten ihrer Versicherung unproblematisch, im Einzelfall kann es jedoch durch individuelle Klauseln im Versicherungsvertrag Einschränkungen geben. Sind Sie über die Beihilfe mitversichert, so ist das Antragsverfahren formalisiert und läuft immer über ein Gutachterverfahren, das nach ähnlichen Regeln funktioniert wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Sollten Sie Sich mit Partnerschaftsproblemen oder anderen Themen an mich wenden, die nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fallen, kann ich im persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern, wie und unter welchen Bedingungen eine Beratung oder Behandlung meinerseits möglich ist.

 

Sollten Sie zu mir Kontakt aufnehmen wollen, so ist eine E-Mail in der Regel nicht der beste Weg; aufgrund meiner Arbeitsauslastung ist es mir in der Regel nicht möglich, alle E-Mails zu beantworten. Der Weg zu einem Termin läuft nach wie vor unweigerlich über das Telefon. Sie erreichen uns telefonisch Dienstags in der Zeit von 12.30 - 13.00 Uhr, Mittwochs von 09.00 - 11.20 Uhr und Donnerstags von 13.30 - 14.00 Uhr. Bitte halten Sie Sich an diese Zeiten, Therapieanfragen außerhalb dieser Sprechstunden können nicht bearbeitet werden! 

Sollten Sie weitere grundsätzliche Fragen haben, so finden Sie diese womöglich auf den Informationsseiten der Psychotherapeutenkammer NRW - insbesondere in der Broschüre Wege zur Psychotherapie.

 

So finden Sie uns

Die Praxis befindet sich in der Innenstadt Bergkamens am Nordberg, unweit des Stadtzentrums in der Fußgängerzone (Präsidentenstraße) am Herbert-Wehner-Platz, direkt neben der Sparkasse und über der Eisdiele. Autofahrer orientieren sich Richtung Parkplatz 8 (Fußgängerzone) am Parkring Ost (bei der Einfahrt nach Bergkamen ausgeschildert) und parken auf dem Parkplatz in der Albert-Einstein-Straße. Vom Parkdeck aus führt eine kleine Passage zum Herbert -Wehner-Platz. Zwischen der Tür zur Physiotherapeutischen Praxis und dem neuen Ärztezentrum am Nordberg finden Sie den Eingang zur Präsidentenstraße 40a.

 

Die Praxis ist im ersten Stockwerk (Hinweisschild “Praxen und Büros”), vom Treppenhaus aus über eine große Terrasse erreichbar (direkt neben den Pflegeengeln). Das Haus besitzt einen Fahrstuhl und ist auch für Gehbehinderte zugänglich.

Hinweise für Anfahrt von Außerhalb, öffentliche Verkehrsmittel und einen Stadtplan finden Sie auf der Website der Stadt Bergkamen.

Die Praxis auf Google Maps finden Sie hier.

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© Psychotherapeutische Praxis D. Sebastian